Organspende
Die Entscheidung zählt
Mit dem Organspendeausweis dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende.
So schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Angehörigen. Denn diese Menschen sind im Fall der Fälle diejenigen, die Ärztinnen, Ärzte und Kliniken auf Ihre Entscheidung aufmerksam machen.
Falls Sie Ihre Entscheidung ändern sollten, können Sie jederzeit einen neuen Organspendeausweis ausfüllen.
Ihre Daten werden nirgendwo registriert. Tragen Sie den Organspendeausweis am besten immer mit Ihren Personalpapieren bei sich.
Bei einer Organspende wird ein Organ (z.B. Herz, Lunge, Leber, Niere) von einem Organspendender/einer Organspenderin für einen Empfänger/einer Empfängerin zur Verfügung gestellt. Das gespendete Organ ist beim Empfänger/bei der Empfängerin zur Transplantation (Verpflanzung) vorgesehen.
Durch die Transplantationsmedizin können Auswirkungen unterschiedlicher Erkrankungen durch eine Organtransplantation behoben werden.
Der Spender/die Spenderin kann Organe entweder lebend (Lebendorganspende – z.B. Nieren) oder nach seinem Tod (postmortale Organspende) spenden.
Postmortale Organspende
Die Postmortale Organspende ist die Organspende nach dem Tod. Dabei stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten, vermittelt.
Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind, dass der Hirntod (unumkehrbarer Ausfall der gesamten Hirnfunktionen) der Spenderin/des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden ist und eine Zustimmung zur Organspende (Organspendeausweis) vorliegt.
Bevor ein Mensch als Organspender/-spenderin in Frage kommt, muss der Hirntod von mindestens zwei besonders qualifizierten Fachärztinnen oder -ärzten unabhängig voneinander bestätigt werden.
Lebendorganspende
Bei einer Lebendorganspende stellen lebende Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung.
Die Lebendorganspende stellt eine besondere Herausforderung dar: An einem gesunden Menschen – der Spenderin oder dem Spender – wird ein operativer Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit für diese Person vorgenommen. Deshalb hat bei der Lebendorganspende der Schutz der Gesundheit der Spenderin oder des Spenders einen besonders hohen Stellenwert.
Organspender/-spenderinnen haben Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung (ambulante und stationäre Behandlung der Spender, medizinisch erforderliche Vor- und Nachbetreuung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften als Krankengeld, Fahrkosten) durch die Krankenkasse des/der Empfänger(s)/Empfängerin(nen) der Organe (§27 SGB V).
Möchten Sie einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen oder lehnen Sie eine Spende ab? Möchten Sie nur bestimmte Organe und Gewebe freigeben oder soll eine andere Person in Ihrem Namen entscheiden?
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Organe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat.
Bereits ab dem 14. Lebensjahr können Sie einer Organ- und Gewebespende widersprechen, ab dem 16. einer Spende zustimmen oder widersprechen.
Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Dabei werden sie unterstützt, indem sie in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial zugesandt bekommen.
Entscheidungsmöglichkeiten auf dem Organspendeausweis
- einer Organ und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen
- eine Organ und Gewebespende ablehnen
- nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freigeben
- eine Person benennen, die im Fall der Fälle über eine Organ und Gewebespende entscheiden soll
Wenn Sie auf Besonderes hinweisen möchten, bietet der Organspendeausweis auch dafür Platz.
Ihre Entscheidung, sowie Ihre Daten können Sie zu jeder Zeit ändern, indem Sie einfach einen neuen Organspendeausweis ausfüllen.
Hilfe bei der Entscheidung, Beantwortung von Fragen
Wenn Sie unschlüssig sind mit der Entscheidung und Fragen zur Organspende haben, können Sie sich von den Ansprechpartnern des Organspende-Infotelefons der BZgA weiterhelfen lassen.
Das Infotelefon ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter der gebührenfreien Nummer 0800-90 40 400 zu erreichen
Die BKK PFAFF hat ihren Versicherten jeweils im Abstand von zwei Jahren einen Organspendeausweis sowie Informationen zur Organ- und Gewebespende zukommen lassen – zuletzt im September 2019. Diese, für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtende Praxis, hat der Gesetzgeber im Juni 2021 jedoch aufgehoben und beschlossen, dass die ganz persönliche Entscheidung zur Organspende ab sofort im sogenannten Organspenderegister hinterlegt werden soll.
Ihr Zugriff erfolgt über die App zur elektronischen Patientenakte (ePA-App), die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Auch wenn Sie die ePA grundsätzlich (noch) nicht nutzen möchten, können Sie dennoch Ihre Entscheidung zur Organspende dort hinterlegen.
Roland Kaiser, der Schlagersänger, hat es geschafft. Lange litt er unter der Lungenerkrankung COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) bis er 2010 ein Spenderorgan bekam. Nach nur acht Monaten kehrte er nach einer Lungentransplantation auf die Bühne zurück und begeistert bis heute seine Fans.
Frank-Walter Steinmeier spendete 2010 seiner schwer erkrankten Frau eine Niere. Nach einigen Wochen kehrte er zurück in sein Amt. Jetzt ist er Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.
Die Beispiele zeigen, wie Organspenden Leben retten können. Deshalb ist es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen, letztlich auch im eigenen Interesse, mit diesem Thema befassen. Jeder kann jederzeit durch einen Unfall oder eine Krankheit selbst in die Situation geraten und auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sein.
Weitere Informationen | BZgA
Weitere Informationen über die Organspende finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Kontakt
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Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de