Barrierefreiheit

Auf dieser Seite finden Sie unsere Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Website und die BKK PFAFF in leichter Sprache.

Wir sind bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BBG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Internetseite www.bkk-pfaff.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 01.10.2021 erstellt und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Um Barrieren zu verhindern, setzen wir auf unserer Internetseite ein Hilfsmittel ein, mit dem sich Nutzende die Inhalte der Internetseite nach ihren Bedürfnissen gestalten können. Dieses Hilfsmittel ist auf der rechten Bildschirmseite erreichbar. Mit Hilfe dieser Unterstützung ist der Großteil aller Inhalte auf unserer Internetseite barrierefrei erreichbar.
Unabhängig von allen Bemühungen sind noch nicht alle Inhalte unserer Internetseite barrierefrei erreichbar. Dies betrifft insbesondere PDF-Dateien, die bis zum Tage der Erstellung dieser Erklärung bereits auf der Seite vorhanden waren. Aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses wurde auf eine nachträgliche Überarbeitung dieser Inhalte verzichtet. Wir werden darüber hinaus in Zukunft unsere digitalen Angebote kontinuierlich prüfen und bei Bedarf überarbeiten. Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Inhalte die optimale Benutzerfreundlichkeit aufweisen und zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung noch keine Videos in Gebärdensprache zur Verfügung stehen. Auch sind angegliederte Seiten von Fremdanbietern noch nicht barrierefrei.

Barrieren melden | Kontakt zu den Ansprechpersonen für Feedback
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, per E-Mail unter info@bkk-pfaff.de oder telefonisch unter 0631 318 76-0.

Kontakt zur Schlichtungsstelle
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeteiligung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bbg.de.

Die BKK PFAFF ist eine gesetzliche Kranken-Kasse.
In einer Kranken-Kasse können sich Menschen versichern.
Sie nennt man dann Versicherte.
Die Menschen zahlen dafür Geld an die BKK PFAFF.
Das Geld nennt man Beitrag.
Dafür zahlt die BKK PFAFF zum Beispiel:

  • Ihre Arztbesuche
  • Ihre Medikamente
  • Ihre Kranken-Haus-Behandlungen

Was die BKK PFAFF zahlt, steht in Gesetzen.
Kranken-Kassen helfen Ihnen auch, die richtigen Ärzte und Kranken-Häuser zu finden.

Die BKK PFAFF ist auch eine Pflege-Kasse.
Alte oder schwer kranke Versicherte brauchen einen Pflege-Dienst oder ein Pflege-Heim.
Die Pflege-Kasse hilft, den richtigen Pflege-Dienst zu finden.
Die Pflege-Kasse zahlt die Rechnung für den Pflege-Dienst.

Mitglied werden

Sie können sich bei der BKK PFAFF versichern.
Das nennt man Mitglied werden.
Folgende Personen können Mitglied werden:

  • Sie machen eine Ausbildung
  • Sie studieren
  • Sie arbeiten in einem Beruf
  • Sie haben eine eigene Firma
  • Sie sind Rentner

Ihre Kinder und Ihr Ehe-Partner können sich auch bei der BKK PFAFF versichern.
Das nennt man Familien-Versicherung.
Die kostet nichts, wenn der Ehe-Partner und die Kinder kein eigenes Geld verdienen.
Wir beraten Sie darüber in unserem Büro, am Telefon oder im Internet.

Vorstand

Bei der BKK PFAFF arbeiten viele Menschen.
Es gibt einen Chef.
Man nennt ihn Vorstand.
Sein Name ist Thomas Rung.
Der Vorstand bekommt Geld für seine Arbeit.
Das nennt man hauptamtliche Arbeit.

Verwaltungs-Rat

Eine Gruppe von Versicherten und Arbeit-Gebern wählt den Vorstand.
Die Gruppe bekommt kein Geld für ihre Arbeit.
Das nennt man ehrenamtliche Arbeit.
Die Gruppe besteht aus 16 Menschen.
Sie heißen Verwaltungs-Rat.
Der Verwaltungsrat entscheidet zum Beispiel:
Was wird mit den Beiträgen gemacht?
Der Verwaltungs-Rat wird alle 6 Jahre gewählt.
Von den BKK PFAFF-Mitgliedern.

Das bezahlt die BKK PFAFF

Wir bezahlen Leistungen, damit Sie gesund bleiben.
Wir bezahlen Leistungen, damit Sie wieder gesund werden.

Besuch beim Arzt

Sie können sich Ihren Arzt aussuchen.
Der Arzt muss einen Vertrag mit der gesetzlichen Kranken-Kasse haben.

Kranken-Haus-Behandlung

Wenn Sie eine Operation brauchen, gehen Sie in ein Kranken-Haus.
Das Kranken-Haus muss einen Vertrag mit uns haben.
Wir helfen Ihnen bei der Kranken-Haus-Suche.

Weitere Hilfen

Ihr Arzt entscheidet, welche Hilfen Sie brauchen.
Sie können sich Ihren Partner aussuchen. Der Partner muss einen Vertrag mit uns haben.
Sie brauchen zum Beispiel:

  • Medikamente
  • Eine Brille
  • Kranken-Gymnastik
  • Haushalts-Hilfe

Zu-Zahlung

Es gibt Kosten, die Sie selbst zahlen müssen.
Das steht im Gesetz.
Das nennt man Zu-Zahlung.
Zum Beispiel:

  • bei Medikamenten
  • bei der Kranken-Gymnastik

Besuch beim Zahn-Arzt

Sie können sich Ihren Zahn-Arzt aussuchen.
Der Zahn- Arzt muss einen Vertrag mit der gesetzlichen Kranken-Kasse haben.
Der Zahn-Arzt untersucht Sie.
Der Arzt schreibt mit Ihnen zusammen einen Plan.
Den Plan schickt der Arzt an die BKK PFAFF.
Wir müssen den Plan genehmigen.
Wenn wir dem Plan zugestimmt haben, kann Ihr Zahnarzt Ihre Zähne oder das Zahn-Fleisch behandeln.

Sie können zum Zahn-Arzt gehen, bevor Ihre Zähne krank werden.
Das nennt man Vorsorge.
Sie können zweimal im Jahr zur Vorsorge gehen.
Wenn Sie dort waren, schreibt das der Zahn-Arzt in das Bonus-Heft.

Wenn Sie einen Ersatz-Zahn brauchen, kostet das viel Geld.
Wir können einen Teil des Geldes zahlen.
Wenn Sie regelmäßig beim Zahn-Arzt zur Vorsorge waren, müssen Sie nicht so viel selbst zahlen.
Das zeigen Sie mit Ihrem Bonus-Heft.
Wir beraten Sie darüber in unserem Büro oder am Telefon.