Vorsorge

Wir bieten eine breite Palette an Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -früherkennung:

Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft können und sollten – beginnend mit der Entbindung – die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Säuglinge und Kleinkinder bis zum sechsten Jahr (U1 bis U9) in Anspruch genommen werden.
Hinzu kommen zwei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen im dritten bis vierten, bzw. im fünften bis sechsten Lebensjahr.
Besonders wichtig ist auch die „Jugend-Gesundheitsuntersuchung“ zwischen dem zwölften und fünfzehnten Lebensjahr!

Kinder- und Jugendlichenuntersuchungen belohnen wir in unserem Bonusprogramm.

Die Kinderuntersuchungen U1 bis U11

Jede dieser Untersuchungen ist besonders wichtig, keine ist überflüssig. Hierbei werden Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorgane, Skelettsystem (z. B. Kopf, Wirbelsäule, Hüftgelenke), Sinnesorgane, Motorik und Nervensystem gründlich untersucht.

U1 (Neugeborenen-Erstuntersuchung)
Sind Atmung, Herzschlag, Muskelspannung, Bewegung und Hautfärbungen in Ordnung?

U2 (vom dritten bis zehnten Tag nach der Geburt)
Sie dient der Erkennung von Stoffwechselstörungen und der Rachitis- und Fluoridprophylaxe.

U3 (vierte bis sechste Lebenswoche)
Beobachten Sie Schwierigkeiten beim Trinken, schrilles oder kraftloses Schreien, Reaktionen auf laute Geräusche?

U4 (dritter bis vierter Lebensmonat)
Beobachten Sie häufigeres Erbrechen? Sind die Stühle normal? Ballt das Kind die Hände zur Faust und lächelt es zurück?

U5 (sechster bis siebter Lebensmonat)
Beobachten Sie Blickkontakt und stimmhaftes Lachen? Reagiert das Kind auf Zuruf der Eltern, hat es Interesse an Spielzeug, kann es sich von Rücken- in Seiten- oder Bauchlage drehen?

U6 (zehnter bis zwölfter Lebensmonat)
Beobachten Sie Blickkontakt und Reaktionen auf leise Geräusche? Spricht das Kind Doppellaute, wie zum Beispiel „da-da“?

U7 (21. bis 24. Lebensmonat)
Beobachten Sie Zweiwortsätze, Sprechen in der dritten Person und altersgemäßes Sprachverständnis? Kann das Kind Treppen steigen, wenn es sich am Geländer festhält?

U7a (34. bis 36. Lebensmonat)
Schwerpunkte der Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und Behandeln von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
Zusätzlich wird geprüft, ob das Wachstum, z. B. der Wirbelsäule, ohne Störungen verläuft. Der/Die Kinder- und Jugendarzt/-ärztin berät auch, ob das Kind reif für den Kindergarten ist.

U8 (46. bis 48. Lebensmonat)
Beobachten Sie Aussprachestörungen und Verhaltensauffälligkeiten (eingeschränkte Blasen- und Darmkontrolle, ausgeprägte nächtliche Durchschlafstörungen sowie Auffälligkeiten des Sozialverhaltens)? Spricht das Kind Sätze in der Ich-Form?

U9 (60. bis 64. Lebensmonat)
Über den Rahmen der U8 hinaus. Beobachten Sie Auffälligkeiten der Sprache (Störungen der Sprache, Aussprache, des Verständnisses) oder bei der motorischen Geschicklichkeit?

U10 (ab sieben bis acht Jahre)
Schwerpunkte dieser Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z. B. Lese-, Rechtschreib-, Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z. B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden.

U11 (ab neun bis zehn Jahre)
Die U11 umfasst folgende Themenfelder: Erkennen von Schulleistungsstörungen und Einleitung einer Behandlung, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendes Medienverhalten, Förderung von Bewegung und Sport, Erkennen und Verhindern eines problematischen Umgangs mit Suchtmitteln, Unterstützung eines gesundheitsbewussten Verhaltens (u. a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).

Die Jugenduntersuchungen J1 & J2

J1 (13 Jahre – Vom Kind zum Jugendlichen)
Während der Pubertät erleben Kinder große Veränderungen ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung. Durch die Jugend-Gesundheitsuntersuchung im 13./14. Lebensjahr sollen Störungen erkannt und ggf. frühzeitig behandelt werden. Zusammen mit einer Lebensberatung sind dies Voraussetzungen für eine gesunde Zukunft als Erwachsener (einschließlich Beratung über gesundheitsgefährdendes Verhalten).
Außerdem sollen hier fehlende Impfungen nachgeholt werden.

J2 (16 bis 17 Jahre)
Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, begleitende Beratung bei der Berufswahl.

Da eine gute Zahnvorsorge wichtig ist, um lange gesunde Zähnen zu haben, unterstützen wir Sie bei der Zahnvorsorge mit unserem Bonus, einem Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung und der Kooperation mit der Barmenia für Ihre Zahn-Zusatzversicherung.

Erfahren Sie mehr

Frauen haben ab dem 20. Geburtstag und Männer ab dem 45. Geburtstag haben Anspruch auf jährlich eine Vorsorgeuntersuchung zur Krebsfrüherkennung.

Die Krebsfrüherkennung belohnen wir in unserem Bonusprogramm.

Ab dem 45. Lebensjahr können Männer jährlich die Untersuchung zur Prostatakrebs-Früherkennung in Anspruch nehmen.
Dabei werden die Prostata und die äußeren Genitale abgetastet.

Die Krebsfrüherkennung von Brustkrebs ist für alle Frauen ab 30 Jahren vorgesehen.
Frauen unter 50 Jahren haben Anspruch auf eine Röntgenuntersuchung ihrer Brust, wenn ein konkreter medizinischer Verdacht auf eine Tumorerkrankung besteht.
Frauen ab 50 Jahren erhalten bis zu ihrem 69. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung. Mit dieser erweiterten Vorsorgeuntersuchung können selbst kleine Tumore erkannt und erfolgreich therapiert werden.

Versicherte im Alter von 20 bis 34 Jahren haben alle zwölf Monate Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung von Gebärmutterhalskrebs. Die Untersuchung erfolgt bei einem Gynäkologen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals genommen (Pap-Abstrich) sowie die inneren und äußeren Geschlechtsorgane untersucht.
Frauen ab 35 Jahren können alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich vom Muttermund und einem HPV-Test (Test auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren) in Anspruch nehmen. Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht.
Für Kinder zwischen 9 und 14 Jahren übernehmen wir die Kosten der drei erforderlichen Impfungen gegen eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) (Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs) gegen Vorlage der Versichertenkarte. Generell können Jugendliche, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, Impfungen noch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachholen. Für junge Frauen und Männer ab 18 Jahren erstatten wir anteilig die Kosten der Impfungen sofern eine ärztlich begründete Empfehlung ausgesprochen wird.

Im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung haben Versicherte Anspruch auf zwei Darmspiegelungen.
Frauen können das Angebot auf Kassenkosten erstmals mit 55 Jahren wahrnehmen – Männer mit 50.
Zwischen beiden Terminen müssen mindestens 10 Jahre liegen.
Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen speziellen Stuhltest durchführen lassen. Nehmen Sie keine Darmspiegelung in Anspruch, können Sie diesen Test ab 55 Jahren weiter alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Die Darmkrebsfrüherkennung belohnen wir in unserem Bonusprogramm.

Die Haut ist mit einer Fläche von 2m² das größte Körperorgan. Diese zwei Quadratmeter sind entscheidend für ein gesundes Leben.
Sie dient der Wärmeregulierung, scheidet Giftstoffe aus, ist sowohl Fett, als auch Flüssigkeitsspeicher und schützt vor Keimen und Sonnenstrahlen.

Sie atmet. Sie fühlt. Sie schützt.
Leider zählt Hautkrebs zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Erkrankungen; zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen.
Um eine Hautkrebserkrankung frühzeitig zu entdecken, ist eine regelmäßige Hautvorsorge wichtig.
Die Hautkrebs-Früherkennung belohnen wir mit 20 Euro in unserem Bonusprogramm.
Leistungen von 14 bis 34 Jahren:

Innerhalb Rheinland-Pfalz:
Wenn Sie zwischen 14 und 34 Jahre alt sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Haut einmal im Jahr von einem teilnehmenden Arzt/einer teilnehmenden Ärztin in Rheinland-Pfalz untersuchen zu lassen.
Ziel ist die möglichst frühszeitige Erkennung von Hautkrebs und die Beratung über Risiken.
Die Untersuchung umfasst:

  • Hautscreening – Untersuchung der Haut, Hautanhangsgebilde und sichtbaren Schleimhäute
  • Hauttypbestimmung
  • Beratung zum Hauttyp, zur Sonnenempfindlichkeit und zu Lichtschutzpräparaten bei Dauermedikation
  • Auflichtmikroskopie (bei Bedarf nach medizinischer Erfordernis)

Außerhalb Rheinland-Pfalz:
Wenn Sie zwischen 14 und 34 Jahre alt sind erhalten Sie für eine Untersuchung außerhalb von Rheinland-Pfalz einmal im Jahr einen pauschalen Zuschuss von 28 Euro.

Leistungen ab 35 Jahren:

Wenn Sie älter als 35 Jahre sind, haben Sie alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine kostenfreie Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung.
Die Untersuchung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte bei Allgemeinmedizinern/-innen, Internisten/-innen, Hausärzten/-ärztinnen und Hautärzten/-ärztinnen, die eine entsprechende Fortbildung absolviert haben.
Die Untersuchung dauert ca. 20 Minuten und umfasst eine ausführliche Befragung zum Verhalten bezüglich der Sonneneinstrahlung, eine gründliche Untersuchung der Haut von Kopf bis Fuß, sowie eine Beratung.

Teilnehmende Ärzte und Ärztinnen:

schnell, sicher, professionell & ortsunabhängig

Mit dem OnlineDoctor bekommen Sie unabhängig von Ort und Zeit innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung für Ihr Hautproblem.
Über 260 Hautärzte und Hautärztinnen stehen Ihnen damit rund um die Uhr für einen Online-Hautcheck zur Verfügung.

Über den folgenden Link gelangen Sie zum OnlineDoctor und können hier Ihr Hautproblem beurteilen lassen.

Frauen bis zum Alter von 25 Jahren haben einen Anspruch auf ein jährliches Chlamydien-Screening.

Männer ab 65 Jahren können eine einmalige Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader in Anspruch nehmen. Hier wird überprüft, ob sich die Bauchschlagader erweitert hat – also ein sogenanntes Bauchaortenaneurysma vorliegt.

Das Screening der Bauchaorta belohnen wir in unserem Bonusprogramm.

Ab dem 35. Geburtstag können Sie alle drei Jahre einen kostenlosen „Gesundheits-Check-Up“ vornehmen lassen. Bei diesem können unter anderem eine beginnende Herz-Kreislauf- oder Nieren-Erkrankung, Diabetes und rheumatische Erkrankungen im Ansatz erkannt werden.
Im Alter zwischen 18 und 35 Jahren wird eine einmalige Untersuchung angeboten.

Den „Gesundheits-Check-Up“ belohnen wir mit 20 Euro in unserem Bonusprogramm.

Impfungen sind wichtige Vorsorgemaßnahmen, um vor schweren Krankheiten zu schützen.

Die Inanspruchnahme der empfohlenen Schutzimpfungen (Diphterie, Masern, Tetanus und Polio) belohnen wir mit 20 Euro in unserem Bonusprogramm.

Der FamiliePlus Vorsorgemanager hilft Ihnen dabei, keinen Termin zu verpassen. Nähere Infos finden Sie hier:

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