Zahnärztliche Behandlung

Gesunde Zähne sind ein wichtiger Bestandteil für einen gesunden Körper. Wir übernehmen daher nicht nur die Kosten bei akuten Schmerzen, sondern auch für vorbeugende Behandlungen bzw. Beratungen über Zahnpflege und Mundhygiene, sowie für eine notwendige Parodontosebehandlung. Trotz aller Pflege kann jedoch auch einmal Zahnersatz notwendig werden. Auch hier beteiligen wir uns auch an den Kosten.

Wir übernehmen die Kosten für:

  • Amalgam-Füllungen im Seitenzahnbereich
  • Kunststofffüllungen im sichtbaren Bereich der Zähne
  • Zement- oder Amalgamfüllungen im nicht sichtbaren Bereich der Zähne (hinter den Eckzähnen).

Die Behandlung wird über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Inlays (Einlagefüllungen) gehören nicht zur Regelversorgung. Die Kosten übernehmen wir in Höhe einer vergleichbaren Amalgam-Füllung. Der Zahnarzt rechnet diesen Betrag direkt über Ihre Gesundheitskarte ab. Die restlichen Kosten zahlen Sie selbst.

Wir beteiligen uns an Ihrem Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich am Befund orientiert. Jedem Zahnbefund ist eine exakt definierte und bewertete Regelversorgung zugeordnet. Patienten können eine aufwändigere oder andere Versorgung wählen als die Regelversorgung. Der Festzuschuss geht dabei nicht verloren.

Welchen Zuschuss erhalte ich?

Wir zahlen für Ihren medizinisch notwendigen Zahnersatz 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Der Festzuschuss erhöht sich auf 70 Prozent, wenn Sie in den letzten fünf Jahren einmal jährlich (halbjährlich bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt haben. Er erhöht sich um weitere fünf Prozent, also auf 75 Prozent, wenn Sie während der letzten zehn Kalenderjahre (halbjährlich bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) die jährliche Vorsorgeuntersuchung nachweisen können.

Wie erhalte ich meinen Zuschuss?

Vor der Behandlung besprechen Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt die geplante Behandlung und sie/er erstellt einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) wird der Antrag elektronisch aus dem Praxisverwaltungssystem verschickt. Unsere Rückmeldung über die Höhe des Zuschusses erfolgt ebenfalls auf diesem Weg. Sie erhalten gleichzeitig ein Schreiben über unsere Kostenzusage.

Sofern eine Behandlung außerhalb der Regelversorgung gewünscht wird, sind die Mehrkosten zu der Regelversorgung von Ihnen zu tragen.

Vor Beginn der Behandlung wird zunächst geprüft, ob wir diese übernehmen können. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt stellt einen Behandlungsplan auf und reicht ihn bei uns ein. Wenn wir den Plan genehmigt haben, startet die Behandlung. Die Kosten werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Eine gründliche Mundhygiene ist für den Erfolg der Behandlung besonders wichtig.

Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt prüft zunächst, ob eine Wurzelbehandlung den Zahn retten kann und ob dies sinnvoll ist. Ist dies der Fall, übernehmen wir die Kosten der Behandlung, wenn:

  • Der Zahn in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke steht.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.

Die Kosten werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Sollte der Zahn trotz der Entzündungsherde erhaltungswürdig sein und nur noch die Wurzelspitzenentfernung bleiben, übernehmen wir diese Kosten für die Zähne im Front- und Seitenzahnbereich.

Sofern Sie eine Aufbiss-Schiene (Knirscherschiene) benötigen, rechnet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt die Kosten hierfür über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.

Sie bekommen Ihre Weisheitszähne in Vollnarkose entfernt, aber eine direkte Kostenübernahme über die Gesundheitskarte ist nicht möglich? Dann erhalten Sie gegen Vorlage der Rechnung 80 % der Kosten, bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr, von uns erstattet.

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Fax: 0631 31876-99
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