Heilmittel

Heilmittel werden als unterstützende Therapie zur ärztlichen Behandlung verordnet. Sie helfen, Krankheiten zu heilen oder die Verschlimmerung von Beschwerden zu verhindern.

Die folgenden Heilmittel können verordnet werden:

  • Physiotherapie (Krankengymnastik, Massagen)
  • Stimm,-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Ergotherapie (bei Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane, des Nervensystems oder psychischen Störungen)
  • Podologie (bei Diabetes mellitus, Neuropathie oder aufgrund eines Querschnittsyndroms)
  • Maßnahmen der Ernährungstherapie (bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, Mukoviszidose)
  • Ihre Ärztin/Ihr Arzt stellt eine Verordnung aus.
  • Sie suchen sich einen zugelassenen Leistungserbringer aus.
  • Für den Beginn der Heilmittelbehandlung haben Sie in der Regel 28 Tage Zeit, sofern nicht ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt wurde.

Ab 18 Jahren leisten Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Heilmittelkosten sowie zusätzlich zehn Euro je Verordnung.

Hilfsmittel

Hilfsmittel ermöglichen es, auch mit Einschränkungen den Alltag bewältigen zu können. Alle wichtigen Fragen zu diesem Thema haben wir Ihnen zusammengefasst:

  • Ihre Ärztin/Ihr Arzt stellt eine Verordnung aus.
  • Sie suchen sich einen Vertragspartner aus oder geben die Verordnung an uns weiter. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
  • Von Ihrem Anbieter erhalten Sie das Hilfsmittel. Dieser rechnet die Kosten direkt mit uns ab.
  • Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung.
  • Ab 18 Jahren leisten Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf, maximal zehn Euro.
  • Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, (z.B. Inkontinenzhilfen, Batterien, Sonden oder Spritzen) zahlen Sie zehn Prozent der Kosten pro Packung dazu, maximal aber zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Produkten.

Wenn die Versorgung medizinisch begründet ist, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Festbetrages oder bis zum entsprechenden Vertragspreis. Wenn das Produkt Ihrer Wahl mehr kostet, als vertraglich festgelegt ist, zahlen Sie, zusätzlich zu der Zuzahlung, die Mehrkosten selbst.

Es gibt auch Produkte, die teilweise alltägliche Gebrauchsgegenstände sind, wie beispielsweise orthopädische Schuhe. Hier ist zusätzlich ein Eigenanteil zu zahlen:

Orthopädische Straßenschuhe:
Erwachsene 76 Euro / Kinder 45 Euro

Orthopädische Hausschuhe:
Erwachsene 40 Euro / Kinder 20 Euro

Orthopädische Sportschuhe:
Erwachsene 30 Euro / Kinder 20 Euro

Orthopädische Badeschuhe:
Erwachsene 14 Euro /  Kinder 14 Euro

Kinder und Jugendliche

Bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Brillengläser, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt.

Die Höhe der Kostenübernahme orientiert sich an den Vertragspreisen und bestehenden Festbeträgen.

Für das Brillengestell können wir jedoch keine Kosten übernehmen.

Erwachsene

Für Erwachsene beteiligen wir uns an den Kosten der Brillengläser bei folgenden Diagnosen:

  • Einer schweren Sehbeeinträchtigung, d. h. trotz Sehhilfe wird nur ein Sehvermögen von maximal 30 % erreicht.
  • Einem benötigten Fernkorrekturausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit.
  • Einer Fernkorrektur von mehr als vier Dioptrien aufgrund einer Hornhautverkrümmung.

Voraussetzung ist, dass eine entsprechende augenärztliche Verordnung ausgestellt wurde. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Brille von einem zugelassenen Leistungserbringer erhalten. Dieser rechnet die Festbeträge direkt mit uns ab.

Kontaktlinsen

Wenn die Voraussetzungen für eine Beteiligung an Brillengläsern – wie oben genannt – gegeben sind, aus medizinischen Gründen jedoch Kontaktlinsen benötigt werden, übernehmen wir im Ausnahmefall auch diese Kosten in Höhe der Vertragspreise und der bestehenden Festbeträge.

Wenn Gespräche immer schwieriger werden, weil das Hörvermögen allmählich nachlässt, ist es an der Zeit eine Fachpraxis für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde aufzusuchen. Auch kann der Weg zu einer Akustikerin oder einem Akustiker Klarheit darüber bringen, ob ein Hörgerät benötigt wird.

Folgende Leistungen zahlen wir:

  • Beratung, Auswahl, Anpassung und Lieferung der Hörgeräte, die Einweisung in den Gebrauch sowie die Nachbetreuung. Es wird Ihnen mindestens ein Hörgerät mehrkostenfrei zur Auswahl angeboten.
  • Reparaturkosten werden für sechs Jahre übernommen.

Sie beteiligen sich lediglich mit der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät.

Sofern Sie eine höherwertige Ausstattung wählen, sind die Mehr- und Folgekosten von Ihnen tragen. Dies betrifft auch anfallende Reparaturen.

Zur zentralen Steuerung und Verwaltung der Hilfsmittelversorgungen setzen wir die Online-Plattform der medicomp GmbH, das MIP-Hilfsmittel-Management ein und zwar die beiden Module MIP-eKV (elektronischer Kostenvoranschlag) und MIP-OT (Hilfsmittelpool). Durch die individuelle Skalierbarkeit und Gestaltung ist MIP-Hilfsmittel-Management in der Anwendung für jeden Kostenträger des Gesundheitswesens geeignet. Hohe Sicherheitsstandards und umfangreiche Prüfmechanismen garantieren eine konstante Datenqualität und gewährleisten die Erfüllung der individuellen Kundenansprüche.

Nähere Informationen finden Sie unter:

www.mip-ekv.de

Hier finden Sie als Vertragspartner weitere Informationen:

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

NEOLEXON |Die Aussprache-App

Zur Ergänzung der Sprachtherapie bei Kindern.

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