Beschäftigte

Als Arbeitnehmer/in sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn Sie nicht mehr als 73.800 Euro jährlich (monatlich 6.150 Euro, Werte im Jahr 2025) verdienen. Es gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Hälfte des Gesamtbeitrags (allgemeiner Beitragssatz sowie Zusatzbeitrag) zahlt Ihr/e Arbeitgeber/in.

Die Höhe des tatsächlichen Krankenkassenbeitrags ist für jede/n Arbeitnehmer/in individuell verschieden, da dieser prozentual vom Bruttolohn bzw. Bruttogehalt ermittelt wird. Das gilt jedoch nur für monatliche Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt 5.512,50 Euro (2025). Darüber hinaus gehende Einnahmen werden nicht berücksichtigt.

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