Impfungen
Impfungen wurden als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten entwickelt. Sie schützen vor schweren Krankheiten und gehören deshalb zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen.
Wir übernehmen die Kosten für alle im Inland üblichen Schutzimpfungen gegen Krankheiten wie z.B. Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Tuberkulose und Tetanus (Wundstarrkrampf).
Die Kosten dieser Impfungen werden direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Die Bezuschussung zusätzlicher Impfungen ist ebenfalls möglich.
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Unter dem folgenden Link finden Sie Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie den Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und die Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen mit Erläuterungen.
Zusätzliche Impfungen | BKK PFAFF Impfplus
Neben den Standardimpfungen übernehmen wir zusätzlich eine Vielzahl indikationsbezogener Impfungen, die nach medizinischer Erfordernis vom behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Gesundheitskarte oder Sie erhalten hierüber eine Privatrechnung.
Ab dem Jahr 2025 haben wir unser Impfplus erweitert:
Reichen Sie uns Ihre Privatrechnungen aus diesem Jahr ein, erstatten wir Ihnen 100 % der Impfstoffkosten sowie bis zu 15 Euro pro Impfung für die ärztlichen Leistungen.
Insgesamt können wir pro Kalenderjahr Impfkosten (Impfstoff und ärztliches Honorar) bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro übernehmen.
Grippeschutzimpfung
Die Grippeschutzimpfung ist in den Schutzimpfungsrichtlinien geregelt. Es handelt sich um eine Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre. Aber auch unterhalb von 60 Jahren ist die Impfung als Indikationsimpfung vorgesehen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens sowie Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen.
Die Standardimpfung ab 60 Jahre und Indikationsimpfung für jüngere Versicherte (hierüber entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin) erfolgt gegen Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte.
Sofern Sie sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen möchten, jedoch weder 60 Jahre sind und auch keine Erkrankungen haben, die eine Impfung nach den Schutzimpfungsrichtlinien rechtfertigt, erstatten wir die selbst getragenen Kosten der Impfung (Impfstoff und Verabreichung) bis zu 35 Euro.
Kontakt
Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de