Ärztliche Behandlung

Wir übernehmen die Kosten einer notwendigen ärztlichen Behandlung mit allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden – für Sie und ggf. mitversicherte Familienangehörige – bei freier Arztwahl. Und das ganz bequem über Ihre Gesundheitskarte.

Sie sind auf der Suche nach einem Facharzt/einer Fachärztin in der Nähe? Nutzen Sie unseren

Für eine abgestimmte und koordinierte medizinische Versorgung gibt es das sogenannte Hausarztmodell.

Hausärzte/Hausärztinnen nehmen in der medizinischen Patientenversorgung eine zentrale Rolle ein. Sie sind in Krankheitsfällen meist die erste Ansprechperson und vertraut mit der Krankheitsgeschichte ihrer Patienten/Patientinnen.
Die hausarztzentrierte Versorgung stärkt diese Rolle und weist ihm/ihr die Funktion eines „Lotsen“ durch das Gesundheitssystem zu.

Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung
  • Beratung und Begleitung des gesamten Behandlungsverlaufs
  • Verlässliche und kontinuierliche Betreuung aus einer Hand
  • Koordinierung aller Behandlungen und bedarfsgerechte Überweisung an Fachärzte/Fachärztinnen oder an Kliniken
  • Bündelung aller medizinischen Befunde und Untersuchungsergebnisse
  • Überblick über das komplette Therapiegeschehen
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Mehrfachverordnungen, Fehlmedikationen und unnötigen Krankenhausaufenthalten
  • Immer auf dem neuesten Stand der Medizin durch regelmäßigen Besuch hausarztspezifischer Fortbildungen
  • Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung
Der Weg zur Teilnahme

Sie als Versicherte/r der BKK PFAFF können Ihre Teilnahme bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin beantragen.
Die Teilnahme ist für Sie als Patient/in freiwillig und kostenlos. Sie binden sich für mindestens 12 Monate an Ihre Hausarztpraxis. Das bedeutet, Sie entscheiden sich, immer zuerst Ihren Hausarzt /Ihre Hausärztin auszusuchen und Fachärzte/-ärztinnen nur auf Überweisung Ihres Hausarztes/Ihrer Hausärztin (Ausnahmen: Besuche bei Augenarzt/-ärztin, Gynäkologe/Gynäkologin, Kinderarzt/-ärztin und in Notfällen).

Sie suchen einen Arzt/eine Ärztin?

Rufen Sie unsere kostenfreie Gesundheits-Hotline an. Tel.: 0800 60 80 400

Ende der Teilnahme

Sollten Sie nach einem Jahr der verbindlichen Teilnahme nicht mehr dabei sein wollen, bedarf es einer Kündigung des Hausarztmodells. Diese ist vier Wochen zum Ende des Quartals möglich und muss gegenüber uns und dem bisher gewählten Hausarzt/der gewählten Hausärztin schriftlich erfolgen.
Sofern Sie Ihre Teilnahme nicht gegenüber Ihrer Krankenkasse kündigen oder einen Wechsel zu einem anderen Hausarzt/einer anderen Hausärztin beantragen, verlängert sich Ihre Teilnahme bei Ihrem gewählten Hausarzt/Ihrer gewählten Hausärztin automatisch.

Sie benötigen schnell weitere Infos über Ihre Krankheit? Sie suchen einen Arzt/eine Ärztin oder Sie haben Fragen nach Ihrem Arztbesuch? Nutzen Sie unsere kostenlose Gesundheits-Hotline!

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

BKK PFAFF_app           

Im Krankheitsfall, nach einem privaten Unfall, kann Ihnen Ihr Arzt Arznei- oder Verbandmittel verschreiben.

Wir bezahlen alle zur Behandlung notwendigen verschreibungspflichtigen Medikamente und notwendigen Verbandmittel bis zur Höhe des Festbetrages.

Für viele Arzneimittel müssen Sie als Versicherte/r Zuzahlungen leisten, manche Arzneimittel sind jedoch zuzahlungsfrei.

Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente

Der Gesetzgeber hat bei den Arzneimitteln eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro je Medikament vorgeschrieben.
Die Zuzahlung beträgt bei günstigen Medikamenten unter fünf Euro jedoch nur die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Bei Arzneimitteln, die besonders günstig von den Pharmaherstellern angeboten werden, entfällt die gesetzliche Zuzahlung. Bislang sind bereits mehr als 9.500 Arzneimittel zuzahlungsfrei.

Ob Ihr benötigtes Arzneimittel zuzahlungsfrei ist, können Sie hier in Erfahrung bringen.

Wenn Sie beim Kauf von Arzneien sparen möchten, können Sie dies über Bestellungen bei einer anerkannten Versandapotheke gegen Vorlage des Originalrezeptes tun. Diverse Rabatte und Einsparungen verringern für Sie die Kosten.

Eine Versandbestellung rechnet sich oft schon bei einem Mal, bei mehreren Rezepten im Jahr spart man einiges. Darüber hinaus gibt es lohnende Rabatte bei rezeptfreien Arzneimitteln oder rezeptpflichtigen Medikamenten, die von der Krankenkasse nicht mehr übernommen werden können. Hier bekommen Sie meist ebenfalls entsprechende Nachlässe. Zugelassen als Versandapotheke werden nur Anbieter, die strenge Anforderungen in Sachen Qualität und Datenschutz erfüllen. Dessen ungeachtet ist es wichtig, vor einer Bestellung die garantierten Lieferfristen genau zu überprüfen, denn durch die große Nachfrage können längere Bearbeitungszeiten entstehen.

Die Möglichkeiten können grundsätzlich von allen Versicherten der BKK PFAFF genutzt werden. Besonders große Vorteile haben chronisch kranke Menschen, die regelmäßig größere Mengen von Medikamenten oder sonstigen Apothekenbedarf brauchen.

Mehr Informationen zu Versandapotheken finden sie beim Bundesverband Deutscher Versandapotheken: