Haushaltshilfe bei Schwangerschaft

Wenn Sie unter starken Schwangerschaftsbeschwerden leiden, beteiligen wir uns in begründeten Fällen an den Kosten einer Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Zeit nach der Entbindung.
Voraussetzung ist, dass weder Sie noch eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Für Ihre Haushaltshilfeleistungen fällt keine Zuzahlung an.

Haushaltshilfe beantragen

Zur Beantragung von Haushaltshilfe reichen Sie uns bitte eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit, den voraussichtlichen Zeitraum und den täglichen Umfang der Haushaltshilfe ein.

Oder nutzen Sie den Online-Antrag in unserer Online-Geschäftsstelle:

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de