eAU | elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

eAU | elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wenn Sie krank sind und deshalb nicht arbeiten gehen können, stellt Ihr Arzt/Ihre Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus.

  • Die Arztpraxis leitet die Krankmeldung in digitaler Form direkt an die Krankenkasse weiter.
  • Sie erhalten auf Anfrage einen Papierausdruck Ihrer AU-Bescheinigung für Ihre Unterlagen.
  • Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgebende verpflichtend. Im Krankheitsfall müssen Sie Ihrer Firma somit keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Arbeitsstelle weiterhin unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit informieren müssen – daran ändert sich auch mit dem neuen Verfahren nichts.

Wir melden Arbeitgebenden folgende Daten:

  • Name der bzw. des Beschäftigten
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Angaben zu einem möglichen Unfall (auch Arbeitsunfall) oder zu dessen Folgen

Arbeitgebende dürfen nicht pauschal eAU-Daten ihrer Beschäftigten abfragen, sondern es muss individuell eine Erst- oder Folgebescheinigung angefordert werden.

Weiterhin gilt: Wir geben keine Diagnosen und keine weiteren Angaben zu der Art Ihrer Erkrankung an.

Hinweis: Privatpraxen sind von dem Verfahren ausgenommen. Um eine eAU übermitteln zu können, muss die Praxis an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Wer an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt ist, kann sich seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon von seinem Arzt/seiner Ärztin krankschreiben lassen. Voraussetzung: Patientinnen und Patienten sind in der Praxis bekannt und es liegen keine schweren Symptome vor.

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

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