Krankenhausbehandlung

Manchmal ist eine Behandlung bei Ihrem Arzt nicht ausreichend. Eine stationäre Behandlung wird notwendig. Sei es wegen einer geplanten Operation, aufgrund eines Notfalls oder einer Erkrankung. Ihr Haus- oder Facharzt stellt Ihnen dafür eine Krankenhauseinweisung aus. Wir übernehmen die Kosten eines für die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassenen Krankenhauses. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte.

Nein. Legen Sie einfach die Verordnung zusammen mit Ihrer Gesundheitskarte im Krankenhaus vor.

Ab dem 18. Lebensjahr sieht die Gesetzgebung eine Zuzahlungspflicht vor. Für die Unterbringung und Verpflegung während des Krankenhausaufenthaltes sind das zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich nicht an den Kosten beteiligen. Ambulante sowie vor-, nach- und teilstationäre Krankenhausbehandlungen sind zuzahlungsfrei. Auch für Behandlungen im Krankenhaus im Rahmen der Geburt Ihres Kindes müssen Sie nichts zuzahlen.

Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson. Dies ist bei Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, also bis zum 10. Geburtstag möglich. Darüber hinaus können wir die Mitaufnahme eines Elternteils übernehmen, wenn medizinische oder therapeutische Gründe dies erfordern.
Sollte Ihnen für diese Zeit ein Verdienstausfall entstehen, so erstatten wir Ihnen diesen in Höhe Ihres Nettoverdienstes.

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Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

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