Krankenversicherungsschutz im Ausland

Unser Versicherungsschutz begleitet Sie auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in bestimmten Ländern.
Dabei ist eine Reise in die meisten Länder Europas mit Ihrer europäischen Gesundheitskarte nahezu problemlos. Hier bestehen Abkommen, die die Leistungsaushilfe durch die inländischen staatlichen Behörden regeln.

Wie konkret die Versorgung in den Abkommensländern aussieht und welche Kostenübernahmen die jeweiligen staatlichen Systeme vor Ort vorsehen, wird in den Merkblättern der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) beschrieben.

Unter dem Link sind alle Abkommenstaaten gelistet. Befindet sich Ihr Reiseland nicht darunter, ist dort kein Krankenversicherungsschutz gegeben.
Dann ist die private Urlaubsreisekrankenversicherung uneingeschränkt wichtig, um nicht im Fall der Fälle auf teilweise nicht unerheblichen Kosten sitzen zu bleiben.

Bei Krankheiten die bereits vor Reiseantritt bestehen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei uns.

Für den Besuch eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes ist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aufgedruckt. Für Länder, in denen die Gesundheitskarte noch nicht akzeptiert wird (Bosnien-Herzegowina, Tunesien, Türkei), erhalten Sie von uns bei Bedarf eine entsprechende Bescheinigung.

Seit dem 01.01.2021 hat Großbritannien die Europäische Union verlassen. Aufgrund des Handels- und Kooperationsabkommens können Sie bei Reisen ins Vereinigte Königreich im Krankheitsfall weiterhin Ihre Europäische Krankenversichertenkarte nutzen. Sofern Sie die Kosten Ihrer Behandlung privat in Rechnung gestellt bekommen, können Sie diese bei uns einreichen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den deutschen Behandlungssätzen.

Unsere Empfehlung: schließen Sie in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung ab, nur so können Sie vermeiden, dass Ihnen Kosten entstehen.

Unser Kooperationspartner, die Barmenia, hält hierfür ein Angebot für Sie bereit.

Die Krankenversicherungskarte bzw. die Ersatzbescheinigung löst jedoch nicht alle Probleme:

Sie haben im jeweiligen Land die Ansprüche, die dieses Land für seine Bürgerinnen und Bürger vorsieht. Eine Versorgung bzw. Kostenübernahme wie in Deutschland ist nicht immer gegeben.

Kosten eines krankheitsbedingten Rücktransportes sind nicht eingeschlossen.

Oft ist der nächst erreichbare Arzt nicht im staatlichen System des Landes zugelassen oder integriert und die Behandlung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Eine private Auslands- oder Urlaubsreisekrankenversicherung ist daher in jedem Fall unbedingt zu empfehlen und belastet das Reisebudget unwesentlich.

In Kooperation mit der Barmenia halten wir interessante Angebote für Sie bereit.

Damit sind Sie und Ihre Familie im Urlaub zu 100% abgesichert – und das bis zu 42 Tage pro Urlaubsreise.

Mehr Infos zur Zusatzversicherung der Barmenia erhalten Sie über das Service-Telefon 0202 4383560 (Mo. – Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 9 – 15 Uhr) und online über den folgenden Link.

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de