Unternehmen

Seit 1884 steht die BKK PFAFF im Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aufgrund der am 15. Juni 1883 ergangenen „Bismarckschen Sozialgesetzgebung“, die die gesetzliche Versicherungspflicht der Arbeitnehmer in Industrie und Handwerk vorschrieb, gründete Georg Michael Pfaff Ende 1884 die Betriebskrankenkasse der G. M. Pfaff Nähmaschinenfabrik, damals noch Fabrikkrankenkasse genannt.

Aus den anfänglich 557 Mitgliedern sind mittlerweile über 45.000 Versicherte geworden, die sich aus Beschäftigten bei annähernd 10.000 Arbeitgebern und den kostenfrei versicherten Familienangehörigen zusammensetzen.
Seit 1.10.1999 stehen wir allen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten als kompetenter Partner in Sachen Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz haben.

Für die Anliegen unserer Versicherten stehen 92 Mitarbeitende, darunter 9 Auszubildende vor Ort in Kaiserslautern zur Verfügung.

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

Im Gegensatz zur direkten Staatsverwaltung verwalten bei gesetzlichen Krankenkassen – also auch bei der BKK PFAFF – die Beteiligten selbst die Versicherungsangelegenheiten. Beteiligte sind die Versicherten und die Arbeitgeber. Die Rechtsform lautet: Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben wird von staatlichen Stellen überwacht.

Die Selbstverwaltungsorgane werden bei den Sozialversicherungswahlen bestimmt.

Die Organisationsorgane der BKK PFAFF

Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das “Parlament” der Krankenkasse. Mit Ausnahme der Ersatzkassen und der Bundesknappschaft ist der Verwaltungsrat paritätisch, das heißt, je zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Dem Verwaltungsrat der BKK PFAFF gehören 8 Versichertenvertreter und 8 Vertreter der Arbeitgeber an. Jeder Arbeitgebervertreter hat wie jeder Versichertenvertreter eine Stimme. Sollte es bei einem Antrag zu einer Stimmengleichheit kommen, so wird die Abstimmung wiederholt. Bei erneuter Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen, die für die BKK PFAFF von grundsätzlicher Bedeutung sind und überwacht – ähnlich wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft – den Vorstand. Der Vorsitz im Verwaltungsrat wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter von Jahr zu Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der vorangegangenen Amtsperiode der Mitglieder des Verwaltungsrates.

Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrates:

  • den Vorstand zu wählen
  • die Satzung bzw. deren Änderung zu beschließen
  • den Haushaltsplan festzustellen
  • den Vorstand hinsichtlich der Jahresrechnung zu entlasten
  • den Beitragssatz der Krankenkasse zu beschließen

Der Vorstand
Von den Aufgaben des Verwaltungsrates zu unterscheiden sind die Tätigkeiten des Vorstandes.
Der Vorstand der BKK PFAFF ist Thomas Rung.
Der Vorstand wird ab Amtsantritt ebenfalls für die Dauer von 6 Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Durch den Vorstand wird die BKK verwaltet und gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Die Hauptaufgaben des Vorstands sind:

  • den Haushaltsplan aufzustellen
  • Vereinbarungen und Verträge mit Leistungserbringern abzuschließen
  • die Beiträge einzuziehen und Leistungen zu gewähren
  • dem Verwaltungsrat regelmäßig zu berichten
  • das erforderliche BKK-Personal einzustellen

Vorstandsvergütung

Wir veröffentlichen jährlich gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV die Vergütungen einschließlich der Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen der Vorstände der Krankenkassen und ihrer Verbände in unserem Magazin GESUNDHEIT.