Kieferorthopädische Behandlung

Schiefe Zähne sehen nicht nur unschön aus, sie können auch das Beißen und Kauen einschränken und das Sprechen und Atmen erschweren. Mithilfe einer Zahnspange ist es möglich, die Fehlstellung zu korrigieren, wenn diese rechtzeitig erkannt wird.

Bei einem ersten Termin klären Sie mit der Kieferorthopädin oder Ihrem Kieferorthopäden, ob ein Behandlungsbedarf besteht und welche Behandlung empfohlen wird. Das Erstgespräch und die Voruntersuchung werden direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet, unabhängig davon, ob wir die Kosten der weiteren Behandlung übernehmen können. Notwendige kieferorthopädische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden von uns gezahlt.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde vorab einen Behandlungsplan aufstellt, der vor Beginn der Behandlung von uns genehmigt werden muss. Ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, beurteilt der/die Behandler/in anhand festgelegter kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG).

Sie sind in fünf Schweregrade eingeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung notwendig macht, liegt ab Grad 3 vor.

Ist dies der Fall, werden 80 Prozent der Kosten direkt mit uns abgerechnet. Die übrigen 20 Prozent werden Ihnen zunächst von der kieferorthopädischen Praxis in Rechnung gestellt.

Kosten für zusätzliche Leistungen oder spezielle Materialien, zum Beispiel Keramikbrackets, können nicht von uns gezahlt werden.

Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung werden Ihnen die verbleibenden 20 Prozent von uns erstattet.

Sind mehrere Kinder einer Familie zur gleichen Zeit in Behandlung, übernehmen wir 90 Prozent der Kosten für das zweite und jedes weitere Kind.

Wichtig: Damit wir Ihnen Ihren Eigenanteil erstatten können, reichen Sie uns nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung Ihre Eigenanteilsrechnungen und die Abschlussbestätigung der Kieferorthopädin oder des Kieferorthopäden ein.

Ab dem 18. Lebensjahr können wir die Behandlung nur dann zahlen, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen und gleichzeitig eine kieferchirurgische Maßnahme erforderlich ist.

Sie sind auf der Suche nach einer Kieferothopädin/einem Kieferothopäden? Nutzen Sie unseren

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Fax: 0631 31876-99
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