Kostenerstattung

Mit dem Kostenerstattungsverfahren können Sie sich privat bei zugelassenen Ärztinnen und Ärzten behandeln lassen. Die Kosten des gesetzlichen Anteils, abzüglich Verwaltungskosten, werden Ihnen erstattet. Hier können Sie die Vor- und Nachteile und weitere Details nachlesen.

  • Sie werden bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt als Privatpatient behandelt. Dadurch können erhebliche Mehrkosten entstehen, da der Abrechnungssatz als Privatpatient höher ist.
  • Unsere Erstattung erfolgt in Höhe der Kosten, die im Rahmen des Sachleistungsprinzips zu Lasten der Krankenkasse angefallen wären. Nicht zugelassene Leistungen oder Behandlungsmethoden werden nicht erstattet.
  • Bei jeder Abrechnung werden Verwaltungskosten in Abzug gebracht.
  • Leistungserbringer ohne Kassenzulassung, wie beispielsweise Privatärztinnen und -ärzte, sind von der Erstattung ausgeschlossen.
  • Die Kostenerstattung gilt für den gesamten gewählten Leistungsbereich –  nicht nur für einzelne Behandlungen.
  • Die Aufklärungspflicht hinsichtlich der Eigenbeteiligung durch den Behandler ist eingeschränkt.
  • An die Entscheidung, die Kostenerstattung zu wählen, sind Sie ein Kalendervierteljahr gebunden. Dies gilt für alle aus dem gewählten Bereich anfallenden Leistungen.
  • Die bei Ihnen verbleibenden Mehrkosten können ggf. über eine private Zusatzversicherung abgedeckt oder über bestehende Beihilfeansprüche abgerechnet werden.

Sie bekommen die Kosten erstattet, welche bei direkter Abrechnung über die Gesundheitskarte entstanden wären. Von diesem Betrag wird ein Verwaltungskostenabschlag in Höhe von fünf Prozent, maximal 40 Euro pro Rechnung in Abzug gebracht.

Die Kostenerstattung muss vor Inanspruchnahme der Leistung schriftlich beantragt werden. Gerne können Sie hierzu unser Formular verwenden.

Sie haben die Möglichkeit, die Kostenerstattung komplett oder einzeln für die nachfolgenden Bereiche zu wählen:

  • Ärztliche Behandlung
  • Zahnärztliche Behandlung inklusive Kieferorthopädie
  • Stationäre Behandlung
  • Verordnete Leistungen wie zum Beispiel Arzneimittel, Kuren, Heil- und Hilfsmittel

Sie oder Ihre familienversicherten Angehörigen können die Kostenerstattung wählen.

Kostenerstattung einreichen

Zur Einreichung einer Erstattung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens können Sie uns die Unterlagen per Post, persönlich oder über den Online-Antrag in unserer Online-Geschäftsstelle übermitteln:

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de