Künstliche Befruchtung

Ein eigenes Kind zu haben, gehört wohl zu den elementaren Wünschen des Menschen. Manchmal will es mit dem Familienzuwachs aber einfach nicht klappen, die Gründe hierfür können sehr vielfältig sein, wie z. B. eine organische Störung. Dann muss der Natur mit einer künstlichen Befruchtung ein wenig auf die Sprünge geholfen werden.

Für den bei der BKK PFAFF versicherten Ehepartner übernehmen wir 50 Prozent der im Behandlungsplan vorab genehmigten Kosten. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Unser Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.

Voraussetzungen:

  • Sie sind verheiratet.
  • Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre, jedoch die Frau nicht älter als 39 und der Mann nicht älter als 49 Jahre.
  • Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder Einrichtung hat eine vertragliche Zulassung für die Kinderwunschbehandlung und es besteht eine hinreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft.
  • Der ärztliche Behandlungsplan wurde vor Beginn der Kinderwunschbehandlung genehmigt.

Zusätzlich zu der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kassenleistung zahlen wir bei Durchführung einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) einen Zuschuss von bis zu 800 Euro.

Diesen erhält ein Ehepaar für bis zu drei durchgeführte Behandlungsversuche.

Voraussetzungen:

  • Sie sind verheiratet.
  • Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre, die Frau noch nicht 40 und der Mann noch nicht 50 Jahre.
  • Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder Einrichtung hat eine vertragliche Zulassung für die Kinderwunschbehandlung und es besteht eine hinreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft.
  • Der ärztliche Behandlungsplan wurde vor Beginn der Kinderwunschbehandlung genehmigt.
  • Beide Ehepartner sind bei der BKK PFAFF versichert.

Sie reichen uns einfach Ihre Originalbelege (Rezept, namentliche Quittung oder Rechnung) ein und teilen uns Ihre aktuelle Bankverbindung mit.

IVF bedeutet „In-Vitro-Fertilisation“, also die Befruchtung „im Glas“.
Dazu werden der Frau befruchtungsfähige Eizellen entnommen, in eine Nährlösung in einem Reagenzglas gegeben und mit den Samenzellen des Partners befruchtet.

Mehr Infos finden Sie hier (Gemeinsamer Bundesausschuss).

ICSI bedeutet „Intrazytoplasmatische Spermieninjektion“.
Sie ist ein abgewandeltes Verfahren der In-Vitro-Fertilisation.
Bei einer ICSI wird eine einzelne Samenzelle mit einer sehr feinen Nadel aus dem Hoden des Mannes direkt in eine Eizelle eingeführt (injiziert), die zuvor dem Eierstock der Frau entnommen wurde.

Mehr Infos finden Sie hier (Gemeinsamer Bundesausschuss).

Bei der Samenübertragung (Insemination) bringt die Ärztin oder der Arzt befruchtungsfähige Samenzellen in die Gebärmutter der Frau ein. Auf diese Weise sollen sie die Eizelle schneller und in größerer Menge erreichen als nach einem Geschlechtsverkehr.

Mehr Infos finden Sie hier (Gemeinsamer Bundesausschuss).

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
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