Unsere Beitragssätze
Trotz steigender Leistungsausgaben können wir Ihnen auch 2024 erstklassige Leistungen zu einem attraktiven Zusatzbeitrag von 1,80 % anbieten.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über unsere Beitragssätze:
Bei Arbeitnehmenden übernimmt der/die Arbeitgeber/in die Hälfte der Beiträge.
Versicherungsart | Beitragssatz in % |
---|---|
Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) | 14,60% |
Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz) | 14,00% |
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz | 1,80% |
Rentenversicherung | 18,60% |
Arbeitslosenversicherung | 2,60% |
Pflegeversicherung* | 3,40% |
*Beitragszuschlag für Kinderlose 0,60%
*Beitragsabschlag ab dem zweiten bis zum fünften Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 0,25% je Kind
Allgemeiner Beitragssatz:
- Für Mitglieder mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen, mit anschließendem Anspruch auf Krankengeld
- Für pflichtversicherte Rentner/innen und Versorgungsbezieher/innen gilt ebenfalls der allgemeine Beitragssatz.
Ermäßigter Beitragssatz
- Für freiwillige Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld bzw. für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite – Daten der BKK PFAFF.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde zum 01. Juli 2023 auf 3,40 % erhöht.
Kinderlose zahlen nun einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,0 %. Ausgenommen sind alle kinderlosen Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden.
Mitglieder mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren werden mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 % pro Kind entlastet. Der Abschlag gilt jedoch erst ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren und höchstens für vier Kinder. Vollendet ein Kind das 25. Lebensjahr, entfällt der Abschlag.
Anzahl der Kinder | Beitragssatz in % |
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Mitglied ab 23 Jahren ohne Kinder | 4,00% |
Mitglied mit 1 Kind | 3,40% |
Mitglied mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 3,15% |
Mitglied mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 2,90% |
Mitglied mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 2,65% |
Mitglied mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren | 2,40% |
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze des Einkommens, bis zu dem die Sozialversicherungsträger Beiträge erheben.
Der Wert wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des GKV Spitzenverbandes:
Für pflichtversicherte Arbeitnehmende gilt:
Ihr/e Arbeitgeber/in behält den Zusatzbeitrag ein und führt diesen zusammen mit Ihren übrigen Krankenversicherungsbeiträgen ab. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Für freiwillig versicherte Arbeitnehmende gilt:
Freiwillig versicherte Arbeitnehmende überweisen den Zusatzbeitrag zusammen mit ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung oder treffen eine Absprache mit ihrem Arbeitgebenden, dass dieser die Beiträge zahlt.
Kontakt
Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de