Beschäftigte
Als Arbeitnehmer/in sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn Sie nicht mehr als 69.300 Euro jährlich (monatlich 5.775 Euro, Werte im Jahr 2024) verdienen. Es gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Hälfte des Gesamtbeitrags (allgemeiner Beitragssatz sowie Zusatzbeitrag) zahlt Ihr/e Arbeitgeber/in.
Die Höhe des tatsächlichen Krankenkassenbeitrags ist für jede/n Arbeitnehmer/in individuell verschieden, da dieser prozentual vom Bruttolohn bzw. Bruttogehalt ermittelt wird. Das gilt jedoch nur für monatliche Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt 5.175 Euro (2024). Darüber hinaus gehende Einnahmen werden nicht berücksichtigt.
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