Rentenbeziehende
Den Ruhestand unbeschwert genießen.
Wir unterstützen Sie dabei mit zahlreichen Pluspunkten und garantieren auch im Krankheitsfall eine umfassende medizinische Versorgung.
Erfüllen Rentner die Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden sie direkt pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Wenn Sie seit mindestens 30 Jahren bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, bleiben Sie in der Rente pflichtversichert. Ganz gleich, wie Sie versichert waren – entweder als Mitglied oder familienversichert.
Sollten Sie nicht durchgängig gesetzlich krankenversichert gewesen sein, kommt es auf die zweite Hälfte ihrer gesamten Erwerbstätigkeit an. Wenn Sie in diesem Zeitraum überwiegend – mindestens 90 Prozent dieser Zeit – bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren (hierzu zählt auch eine Familienversicherung), erfüllen Sie die Vorversicherungszeit. Ab dem 1. August 2017 werden für jedes Kind pauschal drei Jahre Erziehungszeiten auf die Vorversicherungszeit angerechnet. Als Kinder gelten leibliche Kinder und Adoptivkinder, Stiefkinder sowie Pflegekinder.
Sollten Sie längere Zeit kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, können Sie sich bei uns freiwillig versichern.
Sie tragen die Beiträge zur Krankenversicherung allein. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Ihnen auf Antrag den Zuschuss zur Krankenversicherung mit der monatlichen Rente aus.
- Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung
- Einkommen aus Kapitalvermögen
- Arbeitsentgelt aus einem Minijob (bis 556 Euro im Monat zahlen Sie nur den Beitrag zur Pflegeversicherung)
Ausnahme: Sie haben sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen – dann ist keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr möglich.
Neben der gesetzlichen Rente werden für weitere Einnahmen, die den monatlichen Freibetrag von 187,25 Euro übersteigen, Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.
Hierzu zählen Einnahmen aus:
- ausländischen gesetzlichen Renten
- Versorgungsbezügen (Betriebsrenten; Pensionen; Renten der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung; Renten der Versorgungs-Einrichtungen für besondere Berufsgruppen)
- Einkommen aus nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeiten, sowie steuerpflichtige Einkünfte (Photovoltaik-Anlagen; Gewerbebetrieb; Land- und Forstwirtschaft; Beteiligungen).
Wenn Sie als Rentenbezieher/in pflichtversichert sind, läuft vieles wie gewohnt weiter:
Aus der gesetzlichen Rente tragen Sie und die Deutsche Rentenversicherung die Beiträge zu gleichen Anteilen. Dies gilt sowohl für den vom Gesetzgeber für alle Kassen einheitlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % als auch für unseren kassenindividuellen Zusatzbeitrag in Höhe von 2,78 %. Der Rentenversicherungsträger behält Ihren Anteil ein und führt ihn zusammen mit seinem Beitragsanteil direkt an uns ab.
Als freiwillig krankenversicherte/r Rentner/in oder Pensionär/in zahlen Sie Ihre Beiträge selbst.
Alle Mitglieder zahlen aus den beitragspflichtigen Einnahmen die Pflegeversicherungsbeiträge allein.
Kontakt
Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de