Alternative Arzneimittel
Bei alternativen Arzneimitteln handelt es sich um verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie. Diese können in der Regel nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Wir unterstützen den Einsatz solcher Arzneimittel mit einem Zuschuss.
Wichtige Änderung ab 2027
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die Kosten für homöopathische Leistungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher können auch wir diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erstatten. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können letztmalig bis zum Verordnungsdatum 31.12.2026 übernommen werden.
Kontakt
Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de