Homöopathie
Ähnliches mit Ähnlichem heilen, so lautet der zentrale Therapieansatz der Homöopathie. Das heißt, eine Arznei, die bei einem gesunden Menschen bestimmte Reaktionen hervorruft, wie beispielsweise Fieber, Übelkeit oder Husten, soll bei einem Erkrankten genau diese Symptome heilen. Dies resultiert aus der Annahme, dass mit der Homöopathie die körpereigenen Abwehrkräfte gefördert bzw. aktiviert werden. Einen wissenschaftlichen Nachweis hierüber gibt es jedoch nicht.
Wichtige Änderung ab 2027
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die Kosten für homöopathische Leistungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher können auch wir diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erstatten. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können letztmalig bis zum Verordnungsdatum 31.12.2026 übernommen werden.
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