Krankenversicherungsschutz im Ausland
Unser Versicherungsschutz begleitet Sie auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in bestimmten Ländern.
Dabei ist eine Reise in die meisten Länder Europas mit Ihrer europäischen Gesundheitskarte nahezu problemlos. Hier bestehen Abkommen, die die Leistungsaushilfe durch die inländischen staatlichen Behörden regeln.
Wie konkret die Versorgung in den Abkommensländern aussieht und welche Kostenübernahmen die jeweiligen staatlichen Systeme vor Ort vorsehen, wird in den Merkblättern der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) beschrieben.
Unter dem Link sind alle Abkommenstaaten gelistet. Befindet sich Ihr Reiseland nicht darunter, ist dort kein Krankenversicherungsschutz gegeben.
Dann ist die private Urlaubsreisekrankenversicherung uneingeschränkt wichtig, um nicht im Fall der Fälle auf teilweise nicht unerheblichen Kosten sitzen zu bleiben.
Bei Krankheiten die bereits vor Reiseantritt bestehen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei uns.
Die Krankenversicherungskarte bzw. die Ersatzbescheinigung löst jedoch nicht alle Probleme:
Sie haben im jeweiligen Land die Ansprüche, die dieses Land für seine Bürgerinnen und Bürger vorsieht. Eine Versorgung bzw. Kostenübernahme wie in Deutschland ist nicht immer gegeben.
Kosten eines krankheitsbedingten Rücktransportes sind nicht eingeschlossen.
Oft ist der nächst erreichbare Arzt nicht im staatlichen System des Landes zugelassen oder integriert und die Behandlung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Eine private Auslands- oder Urlaubsreisekrankenversicherung ist daher in jedem Fall unbedingt zu empfehlen und belastet das Reisebudget unwesentlich.
Kontakt
Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de