Häusliche Krankenpflege / SAPV

Im Krankheitsfall oder nach einer Krankenhausbehandlung ist die weitere Versorgung zu Hause oftmals schwierig. Mit der häuslichen Krankenpflege bekommen Sie da Unterstützung, wo sie gebraucht wird. Und das durch geschultes Pflegepersonal.

Grundsätzlich gilt: In Ihrem Haushalt lebt niemand, der Ihre häusliche Krankenpflege übernehmen kann.

Zusätzlich erfüllen Sie eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Die häusliche Krankenpflege ist notwendig, um das Ziel Ihrer ärztlichen Behandlung zu erreichen.
  • Bei Ihnen ist eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber eine Aufnahme ist nicht möglich.
  • Durch die häusliche Krankenpflege wird eine Behandlung im Krankenhaus vermieden oder verkürzt.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft diese Punkte und stellt Ihnen dann eine Verordnung aus, welche Sie bei einem Pflegedienst Ihrer Wahl einreichen. Dieser übernimmt die weitere Beantragung für Sie.

  • Behandlungspflege (z. B. Versorgung einer Wunde, Injektionen, Verbandswechsel)
  • Grundpflege (z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Zubereitung der Mahlzeiten)

Welche Leistungen gezahlt werden können, hängt von der persönlichen Situation ab. Es gibt zwei Konstellationen:

Sicherungspflege
Wenn die häusliche Krankenpflege den ärztlichen Behandlungserfolg sichert, übernehmen wir die Kosten für die Behandlungspflege, solange es medizinisch notwendig ist.

Krankenhausvermeidungspflege
Wenn die häusliche Krankenpflege einen Krankenhausaufenthalt ersetzen, vermeiden oder verkürzen kann, übernehmen wir in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die Behandlungspflege. Sofern es medizinisch erforderlich ist, wird zusätzlich die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung von uns gezahlt.

Die Zuzahlung beträgt zehn Euro für die erforderliche Verordnung und zehn Prozent der Kosten, die der Pflegedienst mit uns abrechnet. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

SAPV

Mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) soll schwer kranken Menschen mit einer begrenzten Lebenserwartung ein würdiges Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung und bei ihren Angehörigen ermöglicht werden.

Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen, einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das palliative Team sollte aus Pflegefachkräften und Ärzten oder Ärztinnen mit einer spezialisierten Ausbildung für Palliativversorgung bestehen und durch psychologische Fachkräfte, Sozialarbeitende und Physiotherapie praktizierende Personen ergänzt werden.
Die SAPV wird von einem Arzt/einer Ärztin oder von einem Krankenhaus verordnet.

Näheres zur SAPV finden Sie hier:

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de