Fahrkosten

Wir übernehmen Ihre Fahrkosten zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder im Einzelfall zu einer Behandlung beim Arzt, wenn die Fahrt aus medizinischen Gründen notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. Nähere Erläuterungen zu den Voraussetzungen und zur Erstattung Ihrer Fahrkosten finden Sie hier.

Wir übernehmen Ihre ärztlich verordneten Fahrten zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu Ihrer Rehabilitationseinrichtung und zurück, wenn

  • Es sich um eine Rettungsfahrt handelt.
  • Sie voll- oder teilstationär behandelt werden.
  • Sie zur Entbindung aufgenommen werden.
  • Sie an einer von uns genehmigten stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur teilnehmen (sofern die Einrichtung keinen Transportservice anbietet).

Die ärztliche Verordnung müssen Sie nicht vorher von uns genehmigen lassen.

Beachten Sie bitte den Punkt: Welche Zuzahlung habe ich zu leisten?

Diese können in folgenden Fällen von uns übernommen werden:

  • Sie müssen zur Dialysebehandlung oder zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie fahren.
  • Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BI“, „aG“ oder „H“.
  • Sie haben Pflegegrad 4 oder 5.
  • Sie haben Pflegegrad 3 und benötigen aufgrund dauerhaft eingeschränkter Mobilität eine Beförderung.
  • Sie müssen mit dem Krankentransportwagen gefahren werden.

Wichtig: Diese Fahrten müssen vorab von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt verordnet und von uns genehmigt werden.

Beachten Sie bitte den Punkt: Welche Zuzahlung habe ich zu leisten?

Grundsätzlich gilt: Die Ärztin/der Arzt entscheidet, welches Transportmittel notwendig ist.

  • Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden erstattet.
  • Fahrten mit dem eigenen Auto werden in Höhe einer Wegstreckenentschädigung von 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer erstattet. Dieser Betrag darf jedoch nicht höher als die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel sein.
  • Eine Krankenfahrt mit einem Mietwagen oder Taxi kann von uns übernommen werden, wenn aus medizinischen Gründen weder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch die Nutzung eines Autos möglich ist. Die Notwendigkeit muss jeweils für die Hin- und Rückfahrt bestätigt werden.

Beachten Sie bitte den Punkt: Welche Zuzahlung habe ich zu leisten?

Wir übernehmen die Fahrkosten zu einer ambulanten Operation, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden werden kann. Ihre Ärztin/Ihr Arzt muss dies entsprechend verordnen.

Beachten Sie bitte den Punkt: Welche Zuzahlung habe ich zu leisten?

Sie zahlen zehn Prozent der Fahrkosten selbst. Pro Fahrt fallen mindestens fünf, maximal zehn Euro an, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Dabei gelten Hin- und Rückfahrt jeweils als Einzelfahrt. Die Zuzahlung gilt auch für Kinder und Versicherte unter 18 Jahren.

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

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