Haushaltshilfe

Wenn Sie so schwer erkrankt sind, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht führen können und keine andere Person bei Ihnen zu Hause diese Aufgabe übernehmen kann, unterstützen wir Sie mit einer Haushaltshilfe.

Wenn Sie schwer erkrankt sind und daher vorübergehend nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt weiterzuführen, weil Sie beispielsweise

  • ins Krankenhaus müssen,
  • an einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme teilnehmen oder
  • häusliche Krankenpflege benötigen,

übernehmen wir Ihre Haushaltshilfe bis maximal 26 Wochen.

Voraussetzung ist, dass in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, welches jünger als 14 Jahre ist oder Ihr Kind eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist.

Wir stellen Ihnen eine Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn Sie aufgrund einer akuten Erkrankung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, Ihren Haushalt nicht mehr weiterführen können.
Wir entlasten Sie in diesem Fall bis zu vier Wochen.

Sofern Sie unter starken Schwangerschaftsbeschwerden leiden, beteiligen wir uns in begründeten Fällen an den Kosten einer Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Zeit nach der Entbindung.
Voraussetzung ist auch hier, dass weder Sie noch eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Erfahren Sie mehr

Sie haben die Wahl:

  • Sie können sich selbst eine private Ersatzkraft beschaffen
    •  Ihr/e Ehepartner/in nimmt unbezahlten Urlaub und wir erstatten den Verdienstausfall. Hier können wir maximal 88 Euro täglich zahlen.
    • Verwandte, Verschwägerte bis zum zweiten Grad (also Eltern, Geschwister oder Schwiegereltern) erbringen die Unterstützung im Haushalt. Wir erstatten den Verdienstausfall und beteiligen uns an entstandenen Fahrtkosten bis maximal 88 Euro pro Tag.
  • Sie können sich eine Ersatzkraft durch eine Organisation vermitteln lassen.

Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der täglichen Leistung, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro pro Tag der Haushaltshilfe.

Für eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung fällt keine Zuzahlung an.

Haushaltshilfe beantragen

Zur Beantragung von Haushaltshilfe reichen Sie uns bitte eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit, den voraussichtlichen Zeitraum und den täglichen Umfang der Haushaltshilfe ein.

Oder nutzen Sie den Online-Antrag in unserer Online-Geschäftsstelle:

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de