Kuren und Rehabilitation
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Kuren oder Rehabilitations-Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, um gezielt einer Erkrankung vorbeugen oder um Sie bei der Genesung Ihrer Erkrankung zu unterstützen.
Wir unterscheiden zwischen Vorsorgekuren, medizinischer Rehabilitation, Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Vorsorgekuren
Ihr Arzt kann Ihnen im Bedarfsfall eine Kur verschreiben.
Wenn diese von uns bewilligt wird, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Ambulante Vorsorgemaßnahmen (ambulante Badekuren) in anerkannten Kurorten mit einem Zuschuss zu den sonstigen Kosten in Höhe von 16 Euro pro Tag
- Stationäre Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern bzw. Kurorten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgversprechend vorgebeugt werden kann
- Kinder- und Jugendkuren bei bestehender gesundheitlicher Gefährdung
- Kuren für Mütter sowie Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren
Wir beraten Sie persönlich darüber, unter welchen Voraussetzungen wir eine Maßnahme bewilligen und welche Eigenbeteiligung Sie eventuell leisten müssen.
Medizinische Rehabilitation
Eine Rehabilitation kann dabei helfen, den Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen einer Erkrankung besser zurechtzukommen.
Ihr Arzt kann Ihnen im Bedarfsfall eine Rehabilitation verschreiben.
Wenn diese von uns bewilligt wird, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Stationäre Rehabilitationskuren in anerkannten Heilbädern bzw. Kurorten, wenn hierdurch eine bestehende Krankheit behandelt, gelindert oder die Verschlimmerung verhindert werden kann
- Vielfältige Maßnahmen der ambulanten bzw. stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall
Weitere Informationen zur medizinischen Rehabilitation finden Sie beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV Spitzenverband).
Wir beraten Sie persönlich darüber, unter welchen Voraussetzungen wir eine Maßnahme bewilligen und welche Eigenbeteiligung Sie eventuell leisten müssen.
Kontakt
Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport und Funktionstraining ergänzen Reha-Maßnahmen oder eine Krankenhausbehandlung.
Sie werden vom Arzt verschieben und von uns finanziert.
Wir unterstützen Sie gerne persönlich bei der Suche nach einer anerkannten Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsgruppe.
Alternativ können Sie auch die Reha-Sport-Suche des Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz (BSV RLP) nutzen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit Informationen zu Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Rehabilitationssport
Inhalte: Bewegungstraining & klassischer Sport wie Gymnastik oder Bewegungsspiele
Ziele: körperlichen Einschränkungen positiv entgegenwirken, in das Alltags- und Berufsleben wiedereingliedern, Kraft, Ausdauer oder koordinative Fähigkeiten stärken
Durchführung als Gruppentraining
Dachverband: Deutscher Behindertensportverband (dbs)
Leitung: lizenzierte(r) Rehasport-Übungsleiter(in)
Dauer: 45 min (Sonderfälle 60min z.B. Herzsportgruppen) | 18 Monate (36 Monate)
Funktionstraining
Inhalte: ergotherapeutische und krankengymnastische Inhalte, Fokus auf rheumatischen Erkrankungen
Ziele: Köperfunktionen oder Körperstrukturen verbessern bzw. erhalten & körperliche Strukturen behandeln
Durchführung als Gruppentraining
Dachverband: Deutsche Rheuma-Liga
Leitung: Ergo-/Physiotherapeut(in) oder Krankengymnastiklehrer(in)
Dauer: 15 min (Wassergymnastik) und 30 min (Trockengymnastik) | 12 Monate (24 Monate)
Damit Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Rehasport oder Ihrem Funktionstraining starten können, haben wir auf die Genehmigungspflicht verzichtet. Sie geben einfach Ihre Verordnung bei der von Ihnen gewählten Einrichtung ab.