Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen
Ab 18 Jahren beteiligen Sie sich an den gewährten Leistungen grundsätzlich mit Zuzahlungen (meistens 10 % der Kosten, mindestens mit 5 Euro, maximal mit 10 Euro).
Die Zuzahlungen im Überblick
- Arznei- und Verbandmittel:
10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro (pro Arzneimittel allerdings maximal die tatsächlichen Kosten des Mittels) - Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik):
10 % der Kosten, + 10 Euro je Verordnung - Häusliche Krankenpflege:
10 % der Kosten + 10 Euro je Verordnung für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr - Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen):
10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Bei Verbrauchsmitteln 10 % je Packung, maximal 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation - Krankenhausbehandlung:
10 Euro täglich für maximal 28 Tage im Kalenderjahr (keine Zuzahlung fällt an bei teilstationärer und ambulanter Krankenhaushandlung) - Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistung:
10 Euro pro Tag (bei Anschluss- bzw. Indikations-Rehabilitation für maximal 28 Tage im Kalenderjahr) - Haushaltshilfe, Soziotherapie:
10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Kalendertag der Leistung. - Fahrkosten zur stationären Behandlung oder nach vorheriger Genehmigung zur ambulanten Behandlung sowie bei Rettungsfahrten:
10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je einfache Fahrt.
Belastungsgrenze
Damit Sie von den Zuzahlungen nicht überfordert werden, erheben wir sie pro Kalenderjahr nur bis zur so genannten Belastungsgrenze.
Diese Belastungsgrenze beträgt 2 % der persönlichen, jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei der Berechnung der Bruttoeinnahmen werden die Einnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (einschließlich Lebenspartner) zusammengerechnet; es wird jedoch auf die besondere Situation von Familien durch Abzug von Freibeträgen Rücksicht genommen. Erreichen die Zuzahlungen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen die individuelle Belastungsgrenze, erstatten wir die zuviel gezahlten Beträge zurück. Sofern die individuelle Belastungsgrenze eines Einzelnen oder einer Familie bereits im laufenden Kalenderjahr erreicht wird, stellen wir auf Wunsch gerne bis zum 31.12. des laufenden Jahres einen Befreiungsausweis aus.
Erstattungen sichern beim Erreichen der Belastungsgrenze
Sammeln Sie alle Belege (Quittungen) über Zuzahlungen und achten Sie bitte darauf, dass diese personalisiert sind, d.h. mit den Daten des Zuzahlenden beschriftet sind.
Sonderregelung für chronisch Kranke
Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung verringert sich die individuelle Belastungsgrenze auf 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Über die Voraussetzungen zur Anerkennung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung beraten wir Sie gerne.
Vorauszahlungsmöglichkeit – Befreiungsausweis
Wenn Ihr Einkommen aller Wahrscheinlichkeit nach gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt und Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze innerhalb kürzester Zeit erreichen würden, können Sie die jährliche Belastungsgrenze im Voraus einzahlen und erhalten für das betreffende Kalenderjahr einen Befreiungsausweis.
Zuzahlungsbefreiung beantragen
Zur Beantragung von Zuzahlungsbefreiung können Sie das folgende PDF-Formular oder den Online-Antrag in unserer Online-Geschäftsstelle nutzen: