Antrag auf Pflegeleistungen

Wie bekomme ich Pflegeleistungen?

Sie benötigen Leistungen der Pflegeversicherung oder Ihr Leistungsbedarf hat sich erhöht? Mit den folgenden Formularen können Sie ganz einfach den Antrag stellen.
Einfach ausfüllen und uns unterschrieben zukommen lassen.

Wie geht es dann weiter?

Um entscheiden zu können, ob und wie stark pflegebedürftig Sie sind, wird ein/e Gutachter/in des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause kommen und Ihre Pflegebedürftigkeit prüfen.

Dafür ist der Grad der Selbständigkeit ausschlaggebend, der durch ein Punktesystem ermittelt wird.

Das daraus entstandene schriftliche Gutachten des Medizinischen Dienstes legt den Pflegeaufwand und den entsprechenden Pflegegrad fest, anhand dessen wir dann die Leistungen genehmigen können, die Ihnen zustehen.

Weitere Informationen

Welche Pflegegrade es gibt, wie die Pflegegrade ermittelt werden, welche Leistungen Ihnen als Pflegebedürftige/r zustehen und weitere wichtige und interessante Informationen finden Sie auf unserem Pflegeportal Stark für die Pflege.

Besondere Service-Angebote

Kostenfreie telefonische Beratung, rund um das Thema Pflege erhalten Sie rund um die Uhr, durch unseren Partner spectrum>k.

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Mit dem BKK PflegeFinder finden Sie ein passendes Pflegeheim, einen ambulanten Pflegedienst, Pflegestützpunkte und Anlaufstellen für Unterstützung im Alltag.

www.pflegefinder.bkk-dachverband.de/

Mit unserem 10-wöchigen Coach lernen Sie, den Pflegealltag zu organisieren, bekommen Infos, Rat und Unterstützung um zum Beispiel typische seelische Belastungen und Probleme zu bewältigen.

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Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD gemeinnützige GmbH) vermittelt Informationen über das Gesundheitswesen und unterstützt bei der Bewertung gesundheitsbezogener Informationen.

Nähere Informationen zur UPD erhalten Sie auf den Intersetseiten der UPD:

www.patientenberatung.de

Hinweis:
Die Beratung der UPD ist ein ergänzendes Angebot im deutschen Gesundheitswesen. Sie steht zu keiner anderen Instanz in Konkurrenz. Die Beratung der UPD soll und kann zum Beispiel nicht die Leistungen von Arzt/Ärztin oder Anwalt/Anwältin ersetzen.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen, die bereits behindert sind oder bei denen aufgrund einer Erkrankung eine Behinderung droht.
Da die Gespräche durch selbst Betroffene erfolgen, finden diese „auf Augenhöhe“ statt.
Die Beratung kann die jeweils betroffene Person selbst oder zusammen mit Angehörigen in Anspruch nehmen und ist kostenlos.

Nähere Informationen zur EUTB erhalten Sie auf den Intersetseiten der EUTB:

www.teilhabeberatung.de