Hilfe & Services
Wir bieten Ihnen Hilfe und Services an:
- bei Verdacht auf Behandlungsfehler
- Unabhängige Patienten- und Teilhabeberatung
- Pflegeberatung
- PflegeFinder
- HebammenFinder
- Ombudsperson bei Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Hilfe bei Behandlungsfehlern
Wir bieten unseren Versicherten Unterstützung in Fällen vermutet fehlerhafter Behandlung an.
Dazu gehören unter anderem die Beratung, die Einsicht in die BKK-Unterlagen sowie die Beauftragung von Gutachten in beiderseitigem Interesse.
Benötigen Sie Unterstützung?
Bitte füllen Sie unseren Behandlungsfehler-Fragebogen aus, damit wir das weitere Vorgehen bestimmen und entsprechende Empfehlungen aussprechen können.
Eine weitere Möglichkeit zur Prüfung einer vermutet fehlerhaften Behandlung besteht mittels Schlichtung über die zuständige Landesärztekammer.
Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Landesärztekammer (z.B. Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz).
Hinweis: Wenn Sie eine Schlichtungsstelle mit der Angelegenheit beauftragen, besteht für uns keine Möglichkeit, eine zweite Begutachtung in Auftrag zu geben.
Unabhängige Patientenberatung
Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD gemeinnützige GmbH) vermittelt Informationen über das Gesundheitswesen und unterstützt bei der Bewertung gesundheitsbezogener Informationen.
Sie erreichen die UPD telefonisch unter 0800 011 77 22.
Die UPD bietet außerdem Telefonservice in Türkisch, Russisch und Arabisch an, sowie Online-Services und Service vor Ort.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der UPD:
Hinweis:
Die Beratung der UPD ist ein ergänzendes Angebot im deutschen Gesundheitswesen. Sie steht zu keiner anderen Instanz in Konkurrenz. Die Beratung der UPD soll und kann zum Beispiel nicht die Leistungen von einem Arzt/einer Ärztin oder einem Anwalt/einer Anwältin ersetzen.
Unabhängige Teilhabeberatung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen, die bereits behindert sind oder bei denen aufgrund einer Erkrankung eine Behinderung droht.
Da die Gespräche durch selbst Betroffene erfolgen, finden diese „auf Augenhöhe“ statt.
Die Beratung kann die jeweils betroffene Person selbst oder zusammen mit Angehörigen in Anspruch nehmen und ist kostenlos.
Nähere Informationen zur EUTB erhalten Sie auf den Internetseiten der EUTB:
Telefonische Pflegeberatung
Kostenfreie telefonische Beratung zum Thema Pflege erhalten Sie rund um die Uhr durch unseren Partner spectrum>k.
0800 7237267
Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes – Ombudsperson
Bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes können Sie sich vertraulich an eine unabhängige Ombudsperson wenden.
Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Beschwerde. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Die Ombudsperson wird vom Verwaltungsrat des jeweiligen Medizinischen Dienstes berufen. Sie berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form.
Widersprüche gegen Leistungsbescheide der Kranken- oder Pflegekasse sind nicht an die Ombudsperson, sondern an die zuständige Krankenkasse zu richten.
Beim Medizinischen Dienst finden Sie eine Übersicht der Ombudspersonen sowie Fragen und Antworten zur Ombudsperson.
Corona
Lesen Sie aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Informationen rund um das Corona-Virus
und
Informationen zu Long COVID
Verlässliche Informationen rund um die Langzeitfolgen einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 finden Betroffene und Angehörige, Arbeitnehmende und Arbeitgebende sowie alle Interessierten finden Sie auf den Long-Covid-Info-Seiten der BZgA.