Beschäftigte
Als Arbeitnehmer/in sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn Sie nicht mehr als 77.400 Euro jährlich (monatlich 6.450 Euro) verdienen. Es gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Hälfte des Gesamtbeitrags (allgemeiner Beitragssatz sowie Zusatzbeitrag) zahlt Ihr/e Arbeitgeber/in.
Die Höhe des tatsächlichen Krankenkassenbeitrags ist für jede/n Arbeitnehmer/in individuell verschieden, da dieser prozentual vom Bruttolohn bzw. Bruttogehalt ermittelt wird. Das gilt jedoch nur für monatliche Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt 5.812,50 Euro. Darüber hinaus gehende Einnahmen werden nicht berücksichtigt.
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