Selbstständige

Wenn Sie selbstständig sind oder als Freiberufler/in arbeiten, können Sie sich freiwillig bei uns versichern.

Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach

  • Ihren Einnahmen
  • Ihrem gewählten Anspruch auf Krankengeld und
  • dem Beitragssatz

Grundsätzlich werden zur Beitragsberechnung alle Einnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Dabei sind für Selbstständige insbesondere das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit (der in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesene Gewinn), aber auch Kapitalvermögen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.

Ihr beitragspflichtiges Einkommen weisen Sie mit Ihrem jeweils aktuellen Einkommensteuerbescheid nach.

Unabhängig davon, wie hoch Ihre Einnahmen tatsächlich sind, werden die Beiträge aus einer „Mindesteinnahme“ von 1.178,33 Euro (Stand: 2024) erhoben. Außerdem richten sie sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze liegt 2024 bei monatlich 5.175,00 Euro. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht mehr in die Berechnung Ihres Beitrags mit ein.

  • Der allgemeiner Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent (allgemeiner gesetzlicher Beitragssatz) + 1,8 Prozent (kassenindividueller Beitragssatz)
    = 16,4 Prozent (mit Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit)

Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz.

  • Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,0 Prozent (ermäßigter gesetzlicher Beitragssatz) + 1,8 Prozent (kassenindividueller Beitragssatz)
    = 15,8 Prozent (ohne Anspruch auf Krankengeld)

Sie können sich über den Wahltarif Krankengeld zusätzlich absichern.
Mit dem Wahltarif Krankengeld können Sie die finanzielle Lücke, bis das gesetzliche Krankengeld gezahlt wird, absichern (22. Tag der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit).

Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten.

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

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Aufnahmeantrag

Ich bin: Selbständige/r

Damit wir Ihnen schnellstmöglich Ihre Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte (eGK)) zusenden können, wäre es schön, wenn Sie uns ein Bild zukommen lassen – direkt zusammen mit dem Aufnahmeantrag oder digital über die E-Mail-Adresse info@bkk-pfaff.de (hierbei bitte Name und Anschrift angeben sowie das Stichwort Neumitglied).

eGK | elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte)

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