Impfungen

Impfungen wurden als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten entwickelt. Sie schützen vor schweren Krankheiten und gehören deshalb zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen.

Wir übernehmen die Kosten für alle im Inland üblichen Schutzimpfungen gegen Krankheiten wie z.B. Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Tuberkulose und Tetanus (Wundstarrkrampf).
Die Kosten dieser Impfungen werden direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Die Bezuschussung zusätzlicher Impfungen ist ebenfalls möglich.

Diphtherie
FSME (Zeckenimpfung)
Gebärmutterhalskrebs
Gelbfieber
Gürtelrose (Herpes Zoster)
Haemophilus influenzae b (Hib)
Hepatitis A
Hepatitis B
Impfungen für Kinder
Influenza (Virusgrippe)
Keuchhusten
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Masern
Meningokokken
Mumps
Pneumokokken
Röteln
Rotaviren
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Tollwut
Tuberkulose
Windpocken

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Unter dem folgenden Link finden Sie Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie den Impf­kalender (Standard­impfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und die Tabelle der Indikations- und Auf­frisch­impfungen mit Erläu­terungen.

Zusätzliche Impfungen | BKK PFAFF Impfplus

Neben den Standardimpfungen übernehmen wir zusätzlich eine Vielzahl indikationsbezogener Impfungen, die nach medizinischer Erfordernis vom behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Gesundheitskarte oder Sie erhalten hierüber eine Privatrechnung.
Gegen Vorlage der Unterlagen einer privat durchgeführten Impfung (Impfstoffrezept und Injektionsabrechnung sowie der Erforderlichkeitsbescheinigung) erstatten wir Ihnen die standardisierten Kassensätze (Hinweis: der Erstattungsbetrag ist in der Regel geringer als der Rechnungsbetrag.).

Nutzen Sie zur Beantragung der Erstattung unsere Erforderlichkeitsbescheinigung:

Grippeschutzimpfung

Die Grippeschutzimpfung ist in den Schutzimpfungsrichtlinien geregelt. Es handelt sich um eine Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre. Aber auch unterhalb von 60 Jahren ist die Impfung als Indikationsimpfung vorgesehen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens sowie Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen.
Die Standardimpfung ab 60 Jahre und Indikationsimpfung für jüngere Versicherte (hierüber entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin) erfolgt gegen Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte.
Sofern Sie sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen möchten, jedoch weder 60 Jahre sind und auch keine Erkrankungen haben, die eine Impfung nach den Schutzimpfungsrichtlinien rechtfertigt, erstatten wir die zunächst selbst getragenen Kosten der Impfung (Impfstoff und Verabreichung) bis zu 35,00 Euro. Bedingung hierfür ist eine gesonderte medizinische Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes/der Ärztin.

Bei privaten Auslandsaufenthalten bezuschussen wir alle Impfungen, für die eine individuelle medizinische Empfehlung ausgesprochen wurde.
Nutzen Sie zur Beantragung der Erstattung bei uns die Erforderlichkeitsbescheinigung.
Gegen Vorlage der Unterlagen einer privat durchgeführten Impfung (Impfstoffrezept und Injektionsabrechnung sowie der Erforderlichkeitsbescheinigung) erstatten wir Ihnen die standardisierten Kassensätze (Hinweis: der Erstattungsbetrag ist in der Regel geringer als der Rechnungsbetrag.).

Wir bieten Ihnen mit unserer Gesundheitshotline eine kostenlose Impfberatung durch das Reisemedizinische Zentrum am Bernhard-Nocht-Institut (RMZ) an, welches organisatorisch und personell durch die MD Medicus Reise- und Tropenmedizin GmbH geführt wird.

Sie haben damit Zugang zu hochwertigen und aktuellen reisemedizinischen Informationen, Nachrichten über weltweite Gesundheitsgefahren und -risiken, Länderdaten und medizinischen Hintergrundinformationen zu jedem Land der Welt.

Wir bieten Ihnen damit eine umfassende, unabhängige Impf- und Reiseberatung. Und das rund um die Uhr, vor, während und nach der Reise.

Sie können dabei wählen zwischen einer telefonischen individuellen Impfberatung oder einer Impfberatung inklusive Erstellung eines Reisegesundheitsbriefes.
Zur Identifikation geben Sie einfach Ihre BKK PFAFF Versichertennummer an, die auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) steht.

BKK PFAFF Gesundheits-Hotline
0800 60 80 400
(aus dem Ausland: +49 621 6813-075, hier fallen ggf. die üblichen Gebühren Ihres Mobilfunkanbieters an)

Impfungen, die Sie zur Ausübung Ihres Berufs benötigen, zahlt Ihr Arbeitgeber. Dies gilt auch für Impfungen aufgrund eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts.

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

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