Impfungen
Impfungen wurden als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten entwickelt. Sie schützen vor schweren Krankheiten und gehören deshalb zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen.
Wir übernehmen die Kosten für alle im Inland üblichen Schutzimpfungen gegen Krankheiten wie z.B. Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Tuberkulose und Tetanus (Wundstarrkrampf).
Die Kosten dieser Impfungen werden direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Die Bezuschussung zusätzlicher Impfungen ist ebenfalls möglich.
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Unter dem folgenden Link finden Sie Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie den Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und die Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen mit Erläuterungen.
Zusätzliche Impfungen | BKK PFAFF Impfplus
Neben den Standardimpfungen übernehmen wir zusätzlich eine Vielzahl indikationsbezogener Impfungen, die nach medizinischer Erfordernis vom behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Gesundheitskarte oder Sie erhalten hierüber eine Privatrechnung.
Gegen Vorlage der Unterlagen einer privat durchgeführten Impfung (Impfstoffrezept und Injektionsabrechnung sowie der Erforderlichkeitsbescheinigung) erstatten wir Ihnen die standardisierten Kassensätze (Hinweis: der Erstattungsbetrag ist in der Regel geringer als der Rechnungsbetrag.).
Nutzen Sie zur Beantragung der Erstattung unsere Erforderlichkeitsbescheinigung:
Grippeschutzimpfung
Die Grippeschutzimpfung ist in den Schutzimpfungsrichtlinien geregelt. Es handelt sich um eine Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre. Aber auch unterhalb von 60 Jahren ist die Impfung als Indikationsimpfung vorgesehen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens sowie Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen.
Die Standardimpfung ab 60 Jahre und Indikationsimpfung für jüngere Versicherte (hierüber entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin) erfolgt gegen Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte.
Sofern Sie sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen möchten, jedoch weder 60 Jahre sind und auch keine Erkrankungen haben, die eine Impfung nach den Schutzimpfungsrichtlinien rechtfertigt, erstatten wir die zunächst selbst getragenen Kosten der Impfung (Impfstoff und Verabreichung) bis zu 35,00 Euro. Bedingung hierfür ist eine gesonderte medizinische Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes/der Ärztin.
Kontakt
Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de