Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Wenn Sie krank sind und deshalb nicht arbeiten gehen können, bekommen Sie vom Arzt/von der Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) in dreifacher Ausfertigung ausgestellt.
Ein Exemplar ist für Ihren Arbeitgebenden, eines für die Krankenkasse und ein weiteres für Ihre eigenen Unterlagen.

AU-Bescheinigung bei uns einreichen

Sie können uns die Ausfertigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit zur Vorlage bei der Krankenkasse persönlich, per Post, Fax, E-Mail oder über unsere App zukommen lassen. Ein Nachreichen des Originals ist nicht erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass nur die Übermittlung per Post, persönlich oder per App eine datenschutzsichere Variante darstellt.

Wichtig: Reichen Sie die AU-Bescheinigung unverzüglich bei uns ein – spätestens sieben Tage nach dem Arzttermin muss sie bei uns eingegangen sein.

Besonders wichtig ist außerdem, dass Sie während Ihrer Krankenzeit rechtzeitig die Folgebescheinigungen für Ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Mit einem lückenlosen Nachweis Ihrer Erkrankung sichern Sie sich auch ein lückenloses Krankengeld.

eAU | Die AU-Bescheinigung für die Krankenkasse wird digital

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

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