Familienversicherung

Wir haben ein Herz für Familien. Denn Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) mit einem eigenen Monatseinkommen von nicht mehr als 505 Euro (Wert 2024) sind bei uns ohne zusätzliche Beitragszahlung in unseren umfassenden Gesundheitsschutz voll mit einbezogen. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro.

Endet die Familienversicherung, wie beispielsweise durch Aufnahme einer Beschäftigung, kann sich die/der bisher familienversicherte Angehörige selbst bei uns versichern.

Die Familienversicherung für Kinder endet zunächst mit dem 18. Geburtstag. Ohne Erwerbstätigkeit kann der Anspruch bis zum 23. Geburtstag verlängert werden und darüber hinaus bei Kindern in Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Geburtstag.

Zum monatlichen Gesamteinkommen zählen:

  • Einnahmen aus einer Beschäftigung, inklusive zu erwartender Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld,
  • der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
  • regelmäßige Miet- oder Zinserträge,
  • Renteneinkünfte,
  • steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.

Nicht dazu zählen:

  • BAföG
  • steuerfreie Stipendien,
  • Werbungskosten,
  • Abschreibungen,
  • Sparerpauschbeträge,
  • Eltern-, Kinder- und Wohngeld,
  • Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

Kontakt            

Wir sind persönlich für Sie da!
Telefon: 0631 31876-0
Fax: 0631 31876-99
E-Mail: info@bkk-pfaff.de

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