Krankengeld
Damit Sie sich auch bei einer längeren Krankheit keine Sorgen um Ihre finanzielle Sicherheit machen müssen, unterstützen wir Sie und zahlen Ihnen Krankengeld.
Arbeitnehmende
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer länger krank sind, endet in der Regel nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgebenden.
Dann zahlen wir Ihnen Krankengeld.
Selbstständige
Als Selbstständige/r haben Sie die Möglichkeit, sich mit gesetzlichem Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu versichern.
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich bei einer selbstständigen Tätigkeit nach dem bisherigen Arbeitseinkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, allerdings maximal bis zu dem Einkommen, aus dem Beiträge gezahlt wurden. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des durchschnittlichen täglichen Arbeitseinkommens, höchstens 112,88 Euro pro Kalendertag (2022).
Wenn eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung besteht, vermindert sich das Krankengeld um die vom Versicherten zu zahlenden Beiträge.
Zusätzliche Absicherung über den Wahltarif Krankengeld
Mit dem Wahltarif Krankengeld können Sie die finanzielle Lücke, bis das gesetzliche Krankengeld gezahlt wird, absichern. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.